Schützengilde SV Schwaig  e.V.

Die Tradition liegt uns sehr am Herzen, darum freuen wir uns, dass Stefanie und Christina Schultes nach einem zweitägigen Fachkundelehrgang mit einem theoretischen und praktischen Teil, die Böllerprüfung durchgeführt und mit Bravour bestanden haben.

Über den Zuwachs sind wir sehr glücklich, denn es ist auch in dieser Sportdisziplin schwierig entsprechen Nachwuchs zu bekommen. Daher herzlich willkommen in unserer Böllergruppe. Die Tradition des Böllerschießens geht bis ins 14. /15. Jahrhundert zurück. Böllerschützen gehen nicht nur nach den Regeln des Schützenmeisters, sondern auch den Gesetzen. In Deutschland greift wegen des Böllerpulvers das Sprengstoffgesetz, was bedeutet, dass nicht jeder Böllerschütze werden kann. Bevor ein Begeisterter sich offiziell Böllerschütze nennen darf, muss er eine Erlaubnis nach Paragraf 27 bzw.32 SprengG bekommen, mit der auch das Wiederladen von Munition und das Vorderladenschießen genehmigt werden. Das Schießen unterliegt strengen Regeln, an die sich jeder Sportschützen halten muss. Das Böllerschießen und die Schützen werden immer dann auf den Plan gerufen, wenn es besondere Feste oder Ereignisse zu feiern gibt. Wie zum Beispiel, bei Eröffnungen der Kirchweihen (Kärwa) oder Böllerschützentreffen.

Das Brauchtum muss noch lange „leben“