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Kategorie: Verein
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein Schwaig sind halbjährlich im Voraus in den Monaten Januar und Juli zur Zahlung fällig.
Um dem Verein Kosten und Arbeit zu ersparen, sollten Sie dem Verein die Ermächtigung zum Einzug der Beiträge im Bankabbuchungsverfahren erteilen.
Haben Sie keine Möglichkeit am Bankabbuchungsverfahren teilzunehmen, ist der Beitrag bei Fälligkeit auf das unten angegebene Vereinskonto bei der Sparkasse Nürnberg zu überweisen.
Kann bis Mitte Februar bzw. August des jeweiligen Jahres kein Zahlungseingang festgestellt werden, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, wobei zukünftig 2 EUR pro Vorgang als Verwaltungsaufwand erhoben werden.
Namens-, Konto- oder Adressänderungen sind dem Verein unaufgefordert schriftlich zu melden. Für Kosten, die dem Verein durch unterlassene Meldungen entstehen, haftet das Mitglied. Ebenfalls für Rücklastgebühren bei Nichteinlösung der Lastschrift durch die Bank.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ab Juli 2018 in EUR für den Hauptverein ist aus folgender Tabelle zu entnehmen.
Bei der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist zusätzlich ein jährlicher Spartenbeitrag zu entrichten, dessen Höhe aus folgender Tabelle zu entnehmen ist.
Zur Zeit werden keine Aufnahmegebühren erhoben.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß §8 der Vereinssatzung nur schriftlich bis 15. Mai zum 30. Juni und bis 15. November zum 31. Dezember des jeweilgen Jahres möglich.
Bankverbindung: Sparkasse Nürnberg BLZ: 76050101 Kto-Nr. 380180703 Aufnahmeantrag SV Schwaig Volleyball: SEPA für Spartenbeitrag Aufnahmeantrag Schützengilde Schwaig Tennis: Mitgliedsantrag Tennis Tennis: Beitragsordung Tennis