Der SV Schwaig sagt Danke

Am Samstag, dem 21.05.2022 fand beim SV Schwaig der Tag des Sports statt. Ein wahres Highlight für unseren SVS. Bei herrlichem Wetter folgten viele Schwaiger und auch Interessierte aus der Umgebung dem Aufruf "kommen - zuschauen - mitmachen - mitfeiern". Natürlich ließen es sich auch Bürgermeister Thomas Wittmann und viele Gemeinderäte nicht nehmen, an dieser Schwaiger Großveranstaltung teilzunehmen.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zu einem Kurs beim SV Schwaig.
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Viel Spaß bei unserem Kursangebot.
Schwaig (aus Pegnitz-Zeitung)
Es gibt sie in jedem Verein, die guten Seelen. Die Menschen, die selten im Mittelpunkt stehen und trotzdem unverzichtbar sind, weil sie sich stark einbringen. Menschen wie Hans-Peter Ehrbar, der seit 25 Jahren als Jugendtrainer und Abteilungsleiter der Mann hinter dem Erfolg des SV Schwaig ist.

Seit 01.06.2018 bietet der SV Schwaig die Sportart Einrad an. Julia Hentsch und Tamara Schiekofer leiten das Training und freuen sich auf zahlreiche Wagemutige, die keine Angst vor Neuem haben.

weitere Informationen...

Unterstützen Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft, egal ob als aktiver Sportler oder als passiver Unterstützer. Jeder, der bei uns mitmacht, ist eine wichtige Säule des Vereins. Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag helfen Sie zudem dauerhaft, die Jugend- und Vereinsarbeit auszubauen.

Mitgliedsbeiträge...


Bitte drucken Sie den Aufnahmeantrag (siehe unten) aus und geben Sie diesen ausgefüllt bei ihrem Spartenleiter ab. Alternativ können Sie den Antrag auch an die Vereinsadresse schicken oder in den Briefkasten am Sportheim werfen.

Sportverein Schwaig e.V.
Mittelbügweg 11
90571 Schwaig




Aufnahmeantrag SV Schwaig

Volleyball: SEPA für Spartenbeitrag

Fußball: Passantrag für Herren/Senioren/Frauen

Fußball: Passantrag für Junioren/Juniorinnen

Fußball: Einverständniserklärung zur Verwendung von Spielerdaten und Spielerfotos

Fußball: Einverständniserklärung für die Teilnahme am Probetraining auf eigene Gefahr

Schützen: Aufnahmeantrag Schützengilde Schwaig

Tennis: Mitgliedsantrag Tennis

Tennis: Beitragsordung Tennis

Satzung des SV Schwaig

Stadionordnung des SV Schwaig
Die Fotos wurden dankenswerter Weise von Dieter Schumann zur Verfügung gestellt.

Satzung des Sportvereins Schwaig e.V.


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, BLSV

(1) Der Verein führt den Namen „SV Schwaig e.V.“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Schwaig und ist in das Vereinsregister eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. (BLSV). Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportbund e.V. vermittelt


§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

(1) Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports.
(2)   Der Sportverein Schwaig e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. und den betroffenen Sportfachverbänden an.


§ 3 Vereinstätigkeit

(1)   Die Verwirklichung des Vereinszwecks erfolgt durch die Ausübung der im BLSV anerkannten Sportarten.
(2)   Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
(3)   Die Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke erfolgt unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes, soweit dies ohne Beeinträchtigung eines effizienten Sportbetriebes möglich ist.


§ 4 Organe des Vereins

  • Organe des Vereins sind:
  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • der erweiterte Vorstand


§ 5 Mitgliederversammlung

(1)   Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre statt. Eine außerordentliche Mitglieder-versammlung muss stattfinden, wenn dies von einem Fünftel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks beim Vorstand beantragt wird.
(2)   Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt vier Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, in den Schaukästen bzw. Anschlagtafeln sowie der Homepage des Vereins. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(3)   Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschlüssen und Wahlen mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltung wird als ungültige Stimme gezählt. Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen der Zweidrittel-mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Änderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen.
(4)   Die Mitgliederversammlung wird durch den 1. Vorstand, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorstand, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter.
(5)   Die Wahlen zur Vorstandschaft werden durch einen über die Mitgliederversammlung zu gründenden Wahlausschuss durchgeführt.
(6)   Jedes stimmberechtigte Vereinsmitglied kann zur Wahl der Vorstandsmitglieder eine eigene Kandidatenliste einreichen, sofern diese mindestens von 10 wahlberechtigten Vereinsmitgliedern unterzeichnet ist.
(7)   Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, werden die zu wählenden Personen in Einzelwahlgängen gewählt. Gewählt ist ein Kandidat, der die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Kandidieren bei einem Wahlgang mehrere Personen für ein Amt und erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Die Stichwahl ist so lange zu wiederholen, bis einer der Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Unter absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ist die Mehrheit zu verstehen, die eine Stimme mehr beträgt, als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmgleichheit gilt als Ablehnung.
(8)   Ein Vorstandsmitglied bleibt so lange im Amt, bis ein Nachfolger als gewählt gilt oder durch das Amtsgericht Nürnberg bestellt ist.
(9)   Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a)    Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes
b)    Wahl und Abberufung der zwei Kassenprüfer und Entgegennahme des Kassenberichts
c)     Beschlussfassung über Änderung der Satzung, über Vereinsauflösung und Vereinsordnungen
d)    Beschlussfassung über die Auflösung von Abteilungen
e)    Beschlussfassung über die Ernennung von Ehrenmitgliedern/Ehrenvorsitzenden auf Vorschlag des Vorstandes
f)      weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind
(10) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.


§ 6 Vorstand des Vereins

(1)   Der 1. Vorstand, 2. Vorstand und der Hauptkassier vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
(2)   Der Sportverein Schwaig e.V. wird von der Vorstandschaft geleitet. Dieser gehören an:
Der 1. Vorstand, der 2. Vorstand, der 3. Vorstand, der Hauptkassier, der Sportwart, der Gesamt-Jugendleiter und der Schriftführer.
(3)   Die Vorstandschaft des Vereins wird alle 2 Jahre anlässlich der Mitgliederversammlung von den anwesenden Mitgliedern, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, in geheimer Wahl gewählt. Die Wahl der Vorstandschaft kann als Listen- oder Blockwahl erfolgen, falls für alle Vorstands-tätigkeiten jeweils nur ein Mitglied kandidiert. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.
(4)   Wiederwahl ist möglich.
(5)   Vorstandsmitglieder nach § 10 Abs. 1 können nur Vereinsmitglieder werden.


§ 7 Erweiterter Vorstand

(1)   Die Sportbereichsleiter (Abteilungsleiter) der im Sportverein Schwaig e.V. sporttreibenden Abteilungen gehören dem erweiterten Vorstand an. Die Sportbereichsleiter erhalten die Protokolle der Vorstandssitzungen.
(2)   Der Vorstand hat bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr, sämtliche Sportbereichsleiter zu einer erweiterten Vorstandssitzung einzuladen. Anträge und Anregungen aus der erweiterten Vorstandschaft müssen in der nächsten Vorstandssitzung beschlussfähig behandelt werden.
(3)   Die Sportbereichsleiter sind von ihren Abteilungen jeweils vor den Neuwahlen nach § 12 zu wählen und der Vorstandschaft spätestens am Tage der Hauptversammlung zu nennen. Ist eine Abteilung nicht in der Lage, einen Sportbereichsleiter zu benennen, so kann von der Vorstandschaft ein solcher bestimmt werden.
(4)   Der erweiterte Vorstand berät den Vorstand. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Satzung.


§ 8 Kassenprüfung

(1)   Die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählten 2 Kassenprüfer überprüfen die Kassengeschäfte des gesamten Vereins, einschließlich der Kassen von Untergliederungen (Sportbereiche) in rechnerischer und sachlicher Hinsicht. Den Kassenprüfern sind sämtliche relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Über das Ergebnis ist dem Vorstand nach Möglichkeit mindestens eine Woche vor Durchführung der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Über das Ergebnis der Kassenprüfung ist in der Mitgliederversammlung zu berichten.
(2)   Sonderprüfungen sind möglich.
(3)   Art und Umfang der Kassenprüfung sowie Veranlassung von Sonderprüfungen obliegt den Kassenprüfern.


§ 9 Sportbereiche (Abteilungen)

(1)   Für die im Verein betriebenen Sportarten können vom Vorstand rechtlich unselbständige Abteilungen gebildet werden. Den Abteilungen steht nach Maßgabe der Beschlüsse das Recht zu, in ihrem eigenen sportlichen Bereich tätig zu sein.
(2)   Die Abteilungsversammlungen wählen ihre Sportbereichsleiter auf die Dauer von 2 Jahren.
(3)   Soweit keine Abteilungsordnung vorliegt, gilt die Satzung des Vereins für die Abteilung entsprechend.
(4)   Die Sportbereichsleiter können durch den Vorstand von der Amtsführung suspendiert und/oder ihres Amtes enthoben werden und zwar bei Verstoß
a)    gegen die Interessen des Vereins oder
b)    gegen die Vereinssatzung oder
c)     gegen die Vereinsordnungen oder
d)    gegen die Beschlüsse der Vereinsorgane.
(5)   Für die Entscheidung gemäß 4a ist die Mitgliederversammlung, für die Entscheidung 4b-4d ist der Vorstand zuständig.
(6)   Die Abteilungen dürfen kein eigenes Vermögen bilden.
(7)   Spartenbeiträge können unter Maßgabe der Genehmigung durch die Vorstandschaft des SV Schwaig e.V. erhoben werden.


§ 10 Mitgliedschaft

(1)   Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, ohne Rücksicht auf Rasse, Religion, Geschlecht, Staatszugehörigkeit und politische Parteizugehörigkeit.
(2)   Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf die Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreter/s.
(3)   Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet die erweiterte Vorstandschaft.
(4)   Die Übertragung des Stimmrechts ist nicht möglich.
(5)   Stimmberechtigt sind Vereinsmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.


§ 11 Beiträge

(1)   Der Sportverein Schwaig e. V. erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe von der Vorstandschaft festgesetzt werden. Neben diesen laufenden Monatsbeiträgen, die halbjährlich im Voraus zu entrichten sind, können bei außergewöhnlichen Ausgaben besondere Beiträge erhoben werden.
(2)   Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.
(3)   Mitglieder, die nicht am Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungs-aufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr, die der Vorstand durch Beschluss festsetzt.
(4)   Bei unterjährigem Eintritt wird der Betrag monatlich berechnet.


§ 12 Beendigung der Mitgliedschaft und Ordnungsmaßnahmen

(1)   Die Mitgliedschaft endet mit der schriftlichen Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft enden automatisch von den Betroffenen ausgeübte Vereinsämter.
(2)   Der dem Vorstand gegenüber zu erklärende Austritt ist jederzeit nach vorhergegangener schriftlicher Kündigung des Mitglieds möglich, und zwar jeweils spätestens am 15.5. zum 30.6. und 15.11. zum 31.12. eines Jahres. Der Mitgliedsbeitrag ist stets bis zum Schluss der Mitgliedschaft zu entrichten.
(3)    Ein Mitglied kann aus dem Verein auf Antrag eines Mitglieds oder eines Organs ausgeschlossen werden,
a)    wenn das Mitglied trotz schriftlicher Mahnung seiner Beitragspflicht nicht nachgekommen ist,
b)    wenn das Mitglied in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt,
c)     wenn das Mitglied wiederholt in grober Weise gegen die Vereinssatzung und/oder -ordnungen bzw. gegen die Interessen des Vereins oder gegen Beschlüsse und/oder Anordnungen der Vereinsorgane verstößt,
d)    wenn es sich unehrenhaft oder unsportlich verhält, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Vereinslebens,
e)    wenn das Mitglied die Amtsfähigkeit (§ 45 StGB) verliert.
(4)   Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft. Übt das Mitglied ein Amt in einem Vereinsorgan aus, so entscheidet der erweiterte Vorstand über den Ausschluss. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Gegen den Ausschlussbeschluss ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe die schriftliche Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet als dann auf ihrer nächsten Mitgliederversammlung endgültig.
(5)   Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
(6)   Nimmt das Mitglied die Möglichkeit des vereinsinternen Anfechtungsverfahrens nicht fristgerecht wahr und/oder ficht das Mitglied den Ausschlussbeschluss nicht binnen eines Monats an, so wird der Beschluss wirksam. Die Frist beginnt jeweils mit der Zustellung des Ausschlussbeschlusses.
(7)   Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vorstand bzw. der erweitere Vorstand seinen Beschluss für vorläufig vollziehbar erklären.
(8)   Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vorstand bzw. vom erweiterten Vorstand bei Vorliegen einer in Abs. 3 für den Vereinsausschluss genannten Voraussetzungen mit folgenden Ordnungsmaßnahmen belegt werden:
a)    Verweis
b)    Ausschluss für längstens ein Jahr an der Teilnahme an sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins oder der Verbände, welchen der Verein angehört
c)     Betretungs- und Benutzungsverbot für längstens ein Jahr für alle vom Verein betriebenen Sportanlagen und Gebäude
(9)   Alle Beschlüsse sind dem betroffenen Vereinsmitglied mittels eingeschriebenen Briefes oder per Boten zuzustellen; die Wirkung des Ausschlussbeschlusses tritt jedoch bereits mit der Beschlussfassung ein.
(10)  Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Beitragspflichten bleiben hiervon jedoch unberührt.


§ 13 Vergütungen für die Vereinstätigkeit

(1)   Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt, soweit nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt.
(2)   Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26a EstG ausgeübt werden.
(3)   Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. (2) trifft grundsätzlich der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbedingungen.
(4)   Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.
(5)   Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, hauptamtlich Beschäftigte anzustellen.
(6)   Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon, etc.
(7)   Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendung zeitnah mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
(8)   Vom Vorstand kann beschlossen werden, die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 und den Aufwendungsersatz nach Absatz 6 im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten auf Pauschalbeträge und Pauschalsätze zu begrenzen.


§ 14 Auflösung des Vereins

(1)   Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung müssen 4/5 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen. In der Auflösungsversammlung bestellen die Mitglieder die Liquidatoren, die dann die laufenden Geschäfte abzuwickeln haben.
(2)   Das nach der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke verbleibende Vermögen des Vereins fällt an die Gemeinde Schwaig bei Nürnberg mit der Maßgabe, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden.


§ 15 Haftung

Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, aus der Teilnahme bei Vereinsveranstaltungen oder durch die Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.


§ 16 Datenschutz

(1)   Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und aus der Mitgliedschaft in dessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert: Name, Geschlecht, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Abteilungszugehörigkeit. Die digitale Erfassung der Daten erfolgt unter der Maßgabe, dass die Mitglieder mit der Beitrittserklärung zustimmen.
(2)   Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.
(3)   Als Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Sportartenzugehörigkeit. Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV. Soweit sich aus dem Betreiben bestimmter Sportarten im Verein eine Zuordnung zu bestimmten Sportfachverbänden ergibt, werden diesen für deren Verwaltungs- und Organisationszwecke bzw. zur Durchführung des Wettkampfbetriebes die erforderlichen Daten betroffener Vereinsmitglieder zur Verfügung gestellt.
(4)   Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewährt werden.
(5)   Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
(6)   Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
(7)   Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
(8)   Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsgemäßen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
(9)   Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.


§ 17 Sprachregelung

Wenn im Text der Satzung oder Ordnungen des Vereins bei Funktionsbezeichnungen die weibliche oder männliche Sprachform verwendet wird, so können unabhängig davon alle Ämter von Frauen und Männern besetzt werden.


§ 18 Inkrafttreten

Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 16.04.2018 geändert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Änderung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


Schwaig, 16.04.2018

Satzung
01.04.1933 Gründung des Sportvereins Schwaig e.V.
Gründungsmitglieder Leonhard Stamminger (zugleich 1. Vorstand), Max Rummel, Johann Herbst und Fritz Lösel
     
1933 bis 1945 Der Verein besteht nur aus einer Fußballmannschaft Spielkleidung: weinrote Trikots mit schwarzen Hosen
30.04.1933 Erstes offizielles Fußballspiel gegen Altdorf, 13:2 für Schwaig, auf dem Sportplatz zwischen Rainstraße und Dreihöhenstraße
1939 - 1945 Einstellung des offiziellen Spielbetriebs
02.11.1945 Zusammenkunft der aus der Gefangenschaft zurückgekehrten Sportler in der Gastsätte “Rotes Roß“, um dem seit 1939 nur dem Namen nach bestehenden SV Schwaig wieder neues Lebens zu geben.
Die Anwesenden dieser Zusammenkunft wählen aus ihrer Mitte fol­gende Vorstandschaft als erste Vereinsführung nach dem 2.Welt­krieg, welche nach den Bestimmungen der damaligen Militärre­gierung aus politisch einwandfreien Personen bestehen musste: Paul Schmidt, 1. Vorstand; Heinrich Grundler , Kassier; Hans Os­wald, Schriftführer; Konrad Kraus, Sportwart; Hans Breitenbach, Jugendwart
Eine neue Vereinssatzung wird erlassen, das Gasthaus „Roter Löwe“ in Malmsbach zum Vereinslokal bestimmt
ab 1945 Infolge mangelnder und entsprechender Organisation durch einen damals noch nicht funktionierenden Fußballverband werden die Spiele vollkommen „wild“ ausgetragen.
17.01.1946 Gründung einer Damengymnastik-Abteilung (Ottilie Janke)
01.11.1946 1. Fußballmannschaft auf Grund von Qualifikationsspielen in die damalige Bezirksoberliga eingereiht
15.11.1946 1. Bürgermeister Konrad Höpfel, 2. Bürgermeister Hans Birkmann und Ottlie Janke werden zu Ehrenmitgliedern ernannt
Gründung einer Tischtennisabteilung durch Wilhelm Müller
28.10.1947 Lizenz für Vereins-Nr. 38 vom Landrat des Lankreises Nürnberg nach Erfüllung der Bestimmungen der Militärregierung und der Bayerischen Staatsregierung
1948 Vom Forstamt Nürnberg-Ost wird ein 1,825 ha großes Waldgelän­de an der Altdorfer Straße für die Anlegung eines Sportplatzes zur Verfügung gestellt; dieses wird ab 1949 gepachtet
18.10.1949 Bierlieferungsvertrag zwischen dem Sportverein Schwaig und der Brauerei Geismann aus Fürth Als Gegenleistung überlässt die Braue­rei Geismann dem Sportverein Schwaig einen behelfsmäßigen Holzbau mit eingeglasten Fenstern und einem Dach aus einfacher Dachpappe zur leihwei­sen Benutzung als Sportheim
25.02.1950 offizielle Einweihung des Sportheims
16.09.1950 Einweihung des neuen Sportplat­zes; Fußballspiel der 1. Mann­schaft gegen die „Altliga“ des 1.FC Nürnberg (3:2 für Schwaig)
sowie Vorführungen der Kinder-und Frauengymnastik-Abteilung
und leichtathletische Wettkämpfe der Jugend
10.04.1951 Eintragung in das Vereinsregister, Band XX Nr. 22, beim Amtsge­richt Nürnberg;
Vereinsname von nun an Sportverein Schwaig e.V.
01.03.1951 Gründung einer AH-Fußballmannschaft; erstes Freundschafts­spiel gegen den Gesangverein Schwaig e.V. 1910
01.08.1954 Kauf des 1.825 ha großen Sportgeländes vom Bayerischen
Staatsforst



10.04.1955


Das wohl größte Sportereignis
für den SV Schwaig:

Ausrichtung der 28. Deutschen
Waldlaufmeisterschaften des DLV
17.02.1956 Hans Herbst wird in Würdigung seiner Verdienste um den Sport­verein einstimmig als Ehrenspielführer mit Sitz und Stimme in die Vorstandschaft des SV Schwaig aufgenommen
28.02.1957 Gründung der Schützenabteilung (1. Schützenmeister Georg Meier, 2. Schützenmeister Karl Schweigert)
21.06.1958 Ehrenabend zum 25-jährigen Bestehen des SV Schwaig e.V. im Saal der Gaststätte „Zum Bahnhof“; Auszeichnung verdienter Mit­glieder des Vereins mit der silbernen Ehrennadel
1958 Gründung der Leichtathletikabteilung ( Leiter Hans Axmann)
1964 Gründung der III. Fußballmannschaft durch Alfred Dreiseitel, Karl-heinz Hering, Hans Simon, Karlheinz Vogel
16.11.1967 1. Punktspiel einer Mannschaft der neu gegründeten Volleyball­abteilung
01.01.1970 Beitritt der Fußballmannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Schwaig
28.11.1970 Ehrenabend; Auszeichnung verdienter Mitglieder des Vereins
11.10.1971 Gründungsversammlung der Tennisabteilung im Sportheim an der Altdorfer Straße (kommissarischer Leiter Josef Müller)
10.01.1972 1. Ordentliche Mitgliederversammlung der Tennisabteilung
(1. Abteilungsleiter: Dr Harald Naumann)
01.05.1972 Eröffnung des Schwaiger Hallenbades; Schwimmabteilung unter der Leitung von Günther Fischer nimmt den Übungsbetrieb auf
Anfang 1973 Waltraud Möller Leiterin der Schwimmabteilung
24.05.1973 Gründung der Tischtennisabteilung
(1. Abteilungsleiter Klaus Menk)
21.09.1973 Start der beiden Tischtennismannschaften in der 1. Kreisliga
1974 Gründung einer Damen-Handballmannschaft
(Jutta Weidner und Helga Hübner)
1977 Gründung einer Herren-Handballmannschaft (Max Pirner)
01.04.1977 Gründung einer Karate-Abteilung (Ewald Brandl)
1977 Auf Initiative des 1. Vorstandes, Hans Simon, Verkauf des Grund­stücks an der Altdorfer Straße an die Gemeinde Schwaig, die dem Sportverein Schwaig am Mittelbügweg ein neues Gelände zur Verfügung stellt:
3 Fußballfelder, 1 E-Jugendplatz, 1 Hartplatz, 8 Tennisplätze,
6 Umkleidekabinen, 1 Dreifachturnhalle sowie eine großräumige Gaststätte, die „Pegnitzstuben“
29.10.1977 Festabend zur Übernahme
des neuen Sportgeländes
30.10.1977 SV Schwaig 1. Fußballmannschaft ge­gen die Bundesligamannschaft von Hertha-BSC Berlin (1:8)
17.01.1983 Gründung einer Wintersportabteilung
08.05.1983 50-jähriges Bestehen des Sportvereins Schwaig e.V.


Fußballspiel der 1. Mannschaft gegen die Bundesliga­mannschaft des 1. FC Nürnberg (1:11)
15.05.1983 Jubiläumsball in der Sporthalle am Sportzentrum mit der Ehrung langjähriger Mitglieder, verdienter Sportler, Funktionäre und För­derer des Vereins
1992 1. Aufstieg der Volleyball-Herrenmannschaft in die 2. Bundesliga
21.10.1995 Ehrenabend des SV Schwaig in der Mehrzweckhalle
1996 2. Aufstieg der Volleyball-Herrenmannschaft in die 2. Bundesliga
2003-2004 Renovierung der „Pegnitzstuben“
11.04.2004 Neueröffnung des „Restaurant im Sportpark Pegnitztal“
2004 Bau und Eröffnung eines Beach-Volleyballplatzes auf dem früheren Hart­platz der Tennisabteilung
2005 Einführung der Sparte „Nordic Walking“ durch Jürgen Zenner
2005 3. Aufstieg der Volleyball-Herrenmannschaft in die 2. Bundesliga, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt Verbleib in derselben
2006 Einführung der Sparte „Triathlon“ durch Andrea Hacker
2008 75 Jahre SV Schwaig e. V.

Hans-Simon-Halle: Hallenbelegung Sommerplan 06.11.2023 bis 31.03.2024


Uhrzeit

MONTAG

DIENSTAG

MITTWOCH

DONNERSTAG

FREITAG

 

Halle 1

Halle 2

Halle 3

Halle 1

Halle 2

Halle 3

Halle 1

Halle 2

Halle 3

Halle 1

Halle 2

Halle 3

Halle 1

Halle 2

Halle 3

9:00 - 10:00

 

 

 

 

 

 

10:15 - 11:00

 

 

 

 

 

 

 

 

10:00 - 11:00

 

 

 

 

 

 

Gymnastik

 

 

 

 

 

 

 

 

11:00 - 12:00

 

 

 

 

 

 

Eberlein

 

 

 

 

 

 

 

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14:30 - 14:45

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F1

F1

14:45 - 15:00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karanostios

Karanotsios

15:00 - 15:15

Ballspielgruppe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

U14/U15w

 

 

15:15 - 15:30

Ehrbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aab

 

 

15:30 - 15:45

 

 

 

 

 

 

BSG Demag

 

 

 

 

 

 

15:45 - 16:00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16:00 - 16:15

A /B/C im Wechsel

Herpich

U12/U13w

U12/U13m

U14m

U18-2w

 

 

 

U12/U13m

U14/15m

U12/U13w

 

 

 

16:15 - 16:30

 

Torwart

Kölbl

Ehrbar

Daschke

Bärtl

 

 

 

Ehrbar

Daschke

Kölbl

 

 

 

16:30 - 16:45

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G-Jugend

F3

F3

16:45 - 17:00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17:00 - 17:15

 

 

 

 

 

 

E3

E3

Volleyball

 

 

 

Peschek

Kociurzynski

Kociurzynski

17:15 - 17:30

 

 

 

 

 

 

Parakennigs

Parakennings

Anfänger

D1

D1

D1

 

 

 

17:30 - 17:45

AIKIDO

U14/U15w

U18-1w

U13 Mädchen

U15 Mächen

U13/U15

 

 

Ehrbar

Bronny

Bronny

Bronny

 

 

 

17:45 - 18:00

 

Aab

Bärtl

Herpich

Töpfer

Herpich/Töpfer

 

 

 

 

 

 

 

Fußball

 

18:00 - 18:15

 

 

 

 

 

 

D6

D6

 

 

 

 

 

Frauen

 

18:15 - 18:30

 

 

 

 

 

 

Meier

Meier

H1

U16/U18m-2

U16m-1

U18-1w

 

 

 

18:30 - 18:45

 

 

 

H4

H6

U16m-1

 

 

Maric

Daschke

Schubert

Bärtl

 

 

 

18:45 - 19:00

 

 

 

Bassi

Nikitka

Schubert

 

 

 

 

 

 

 

Fußball

 

19:00 - 19:15

ZUMBA

H5/U18/U20m

D2

 

 

 

D2

H5/U18/U20m

 

 

 

 

 

AH

 

19:15 - 19:30

 

Murawski/Ratka

Aab

 

 

 

Aab

Murawski/Ratka

 

 

 

 

 

 

 

19:30 - 19:45

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19:45 - 20:00

H2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

H2

 

20:00 - 20:15

Raddatz/Salb

 

 

 

 

 

 

 

 

H1

H2

D1

 

Raddatz/Salb

 

20:15 - 20:30

 

H3

D1

H1

 

 

 

 

H4

Maric

Raddatz/Salb

v.Hesler

 

und/oder

 

20:30 - 20:45

 

Klement

v.Hesler

Maric

Fußball

AIKIDO

H3

Bassi

 

 

 

 

H1

 

20:45 - 21:00

 

 

 

 

 

 

 

Klement

 

 

 

 

 

Maric

 

21:00 - 21:15

 

 

 

 

Feuerwehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21:15 - 21:30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21:30 - 21:45

 

 

 

 

wilde Väter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21:45 - 22:00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22:00 - 22:15

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Südschule: Hallenbelegung 2023 - 2024


Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

 

 

 

 

 

16:30 - 17:15

17:00 -18:00

17:30 - 19:00 Uhr

17:00 - 17:45 Uhr

17:30 - 19:00 Uhr

 

 

 

 

 

E1

U11 Mädchen

Yoga

Kinderturnen

Tischtennis

Klaus Fischer

 Klaiber/Altenwenger

Ohnemus

Kindergarten- und

Jugend

 

 

 

Vorschulkinder

 

 

 

 

 

 

17:15 -18:00

18:00 -19:30

19:00 - 22:00 Uhr

17:45 - 18:30 Uhr

19:00 - 22:00 Uhr

 

 

 

 

 

E1

Yog

Tischtennis

Kinderturnen

Tischtennis

Klaus Fischer

Ohnemus

Erwachsene

Schulkinder

Erwachsene

 

 

(nur bei Spielen der 3.

 

 

 

 

Mannschaft)

 

 

 

 

 

 

 

18:00 - 19:00 Uhr

19:30 - 21:00

 

18:45 - 19:30

 

 

 

Rückengymnastik

Tennis

Fußball

Lindner

Kinderballschule

oder Ausdauertr.

Haas

Hufnagel / Eberlein

19:45 - 20:30

 

 

Rückengymnastik

 

Lindner

19:00 - 22:00 Uhr

Tischtennis

Erwachsene

Multifunktionsraum 1. OG Südschule: Belegung 2022 - 2023


Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

 

 

 

 

 

 

09:45 - 10:45

17:00 - 17:45 Uhr

16:45 -17:45

 

 

Haltung und

 

Tennis

 

 

Bewegung

Tanzgymnastik

Ballschule

 

 

 

 

 

 

 

Eberlein

Holweg

Liller

 

 

 

 

 

 

 

16:45 -17:45

18:00 - 18:45 Uhr

 

ab Januar

 

Tennis

 

 

 

 

Ballschule

Wirbelsäulen

 

Tanzgruppe

 

 

gymnastik

 

19:00 - 21:00

 

Liller

Holweg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hans-Simon-Halle & Sportzentrum


Mittelbügweg 11
90571 Schwaig

Das Sportzentrum besteht aus der Hans-Simon-Halle, den Fußballplätzen, der Beachvolleyballanlage, dem Schießstand, dem Soccerfeld und den Tennisplätzen

Schulturnhalle der Südschule


Oberer Röthelweg 3
90571 Schwaig

In der Südschule findet das Tischtennistraining, Jugendfußball und das Kinderturnen statt.

Platzbelegung 01.04.2023 - 31.10.2023

Montag

P

Dienstag

P

Mittwoch

P

Donnerstag

P

Freitag

17:30 -19:00

 

17 - 18:30

 

17:00 - 18:30

 

17:00 - 18:30

 

D1 + D6 Jugend

C

Mä U11

B

E1-Jugend

B

E3-Jugend

B

Latifov /Meier

 

 

P

Fischer

P

Parakenings

P

Spielbetrieb

C Platz

 

Bolzplatz

 

Bolzplatz

 

Bolzplatz

 

17:00 - 18:30

 

17:30 - 19:00

 

17:30 -19:00

 

17 - 18:30

 

16:30 - 17:30

E3-Jugend

B

Mä U 17

C

D1 + D6 Jugend

C

Mä U11

B

G-Jugend

Parakenings

P

Schulz/Rey

 

Latifov /Meier

 

 

 

 

Bolzplatz

 

C Platz Hälfte

 

C Platz

 

Bolzplatz(A-Platz)

 

nach Verfügbarkeit

17:00 - 18:30

 

17- 18:30

 

17:00- 18:00 Uhr

 

17:00 - 18:30

 

17:00-18:00

E1-Jugend

B

Mä U 15

C

F3 - Jugend

B

Mä U13

B

F3 -Jugend

Fischer

 

Töpfer/Neumann

 

Kociurzynski

 

Herpich

 

Karanatsios/Kouba

B Platz Hälfte

 

C-Paltz Hälfte

 

B Platz-Hälfte

 

B Platz Hälfte

 

nach Verfügbarkeit

17:30-19:00

 

17:00 - 18:30

 

17:00 - 18:00

 

17:30 - 19:00

 

17:00-18:00 Uhr

C-Jugend

B

Mä U13

B

F1 - Jugend

B

Mä U 15

C

F1-Jugend

Preusse

 

Herpich

 

Karanatsios/Kouba

 

Töpfer/Neumann

 

kociurzynski

B-Platz Hälfte

 

B Platz Hälfte

 

B Platz Hälfte

 

C-Platz Hälfte

 

nach verfügbarkeit

19:00 - 20:30

 

17:00 - 18:30

 

18:30-20.00

 

17:30 - 19:00

 

A-Jugend

C

B-Jguend

B

C-Jugend

B

Mä U 17

C

Zenner/Klaiber

 

Aktas/Lorenz

 

Preusse

 

Schulz/Rey

 

B-Platz

 

B Platz Hälfte

 

B-Platz

 

C Platz Hälfte

 

 

 

18:30 - 20:15

 

19:00 - 20:30

 

17:00 - 18:30

 

 

B

1. Mannschaft

B

A-Jugend

C

B-Jguend

B

 

 

Daschner

 

Zenner/Klaiber

 

Aktas/Lorenz

 

 

 

B Platz Hälfte

 

C-Platz Hälfte

 

B Platz Hälfte

 

 

 

18:30 - 20:15

 

20:15 - 21:45

 

18:30 - 20:15

 

 

 

2. Mannschaft

B

III . Mannschaft

B

1. Mannschaft

B

 

 

 

 

B. Hufnagel

 

Daschner

 

 

 

B Platz Hälfte

 

B Platz Hälfte

 

B Platz Hälfte

 

 

 

19:00 - 20:30 Uhr

 

20:15 - 21:45

 

18:30 - 20:15

 

 

 

Damen

c

Wilde Väter

B

2. Mannschaft

B

 

 

Thalemann

 

H. Servatius

 

 

 

 

 

C-Platz

 

B Platz Hälfte

 

B Platz Hälfte

 

20:15 - 21:45

 

 

 

19:00 - 20:30 Uhr

 

AH Mannschaft

B

 

B

Damen

 

Keilholz

 

 

 

Thalemann

 

B Platz Hälfte

 

 

 

C-Platz

 

 

 

 

 

20:15 - 21:45

 

 

 

 

 

Feuerwehr

 

 

 

 

 

Krämer B.

 

 

 

 

 

B Platz Hälfte

 

Diese Website wird vom Sportverein Schwaig e.V. betrieben. Der Sportverein Schwaig e.V. wird gesetzlich vertreten durch die beiden Vorstände Bernd Hufnagel (1. Vorstand) und Andreas Hofmann (2. Vorstand) sowie dem Hauptkassierer Gerhard Bassimir.

Der Sportverein Schwaig e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hersbruck unter der Nummer VR 30099 als gemeinnütziger Verein eingetragen.

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Mittelbügweg 11
D-90571 Schwaig
Telefon: 0911 / 50 50 59
Telefax: 0911 / 50 80 00  


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90571 Schwaig

Konzept, Design, Programmierung:

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Datenschutzerklärung

Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für den Sportverein Schwaig e.V.. Eine Nutzung der Internetseiten der Sportverein Schwaig e.V. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für den Sportverein Schwaig e.V. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Verein die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Die Sportverein Schwaig e.V. hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung der Sportverein Schwaig e.V. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

·         a)    personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

·         b)    betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

·         c)    Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

·         d)    Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

·         e)    Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

·         f)     Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

·         g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

·         h)    Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

·         i)      Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

·         j)      Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

·         k)    Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Sportverein Schwaig e.V.
Mittelbügweg 11
90571 Schwaig Deutschland
Tel.: 0911 / 50 50 59
E-Mail:
Website: https://sv-schwaig.de

3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Sportverein Schwaig e.V. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Sportverein Schwaig e.V. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Sportverein Schwaig e.V. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

4. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

5. Rechte der betroffenen Person

·         a)    Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

·         b)    Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
o    die Verarbeitungszwecke
o    die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
o    die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
o    falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
o    das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
o    das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
o    wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
o    das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

·         c)    Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

·         d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

o    Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
o    Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
o    Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
o    Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
o    Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
o    Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Sportverein Schwaig e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Sportverein Schwaig e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von der Sportverein Schwaig e.V. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Sportverein Schwaig e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Sportverein Schwaig e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

·         e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

o    Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
o    Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
o    Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
o    Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Sportverein Schwaig e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Sportverein Schwaig e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

·         f)     Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Sportverein Schwaig e.V. wenden.

·         g)    Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Sportverein Schwaig e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die Sportverein Schwaig e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Sportverein Schwaig e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Sportverein Schwaig e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Sportverein Schwaig e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Sportverein Schwaig e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

·         h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Sportverein Schwaig e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

·         i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

6. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.
Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.
Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.
Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.
Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

7. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Instagram
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Dienstes Instagram integriert. Instagram ist ein Dienst, der als audiovisuelle Plattform zu qualifizieren ist und den Nutzern das Teilen von Fotos und Videos und zudem eine Weiterverbreitung solcher Daten in anderen sozialen Netzwerken ermöglicht.
Betreibergesellschaft der Dienste von Instagram ist die Instagram LLC, 1 Hacker Way, Building 14 First Floor, Menlo Park, CA, USA.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Instagram-Komponente (Insta-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Instagram-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente von Instagram herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Instagram Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist, erkennt Instagram mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Instagram-Komponente gesammelt und durch Instagram dem jeweiligen Instagram-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Instagram-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Instagram-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Instagram gespeichert und verarbeitet.
Instagram erhält über die Instagram-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Instagram-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Instagram von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Instagram-Account ausloggt.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Instagram können unter https://help.instagram.com/155833707900388 und https://www.instagram.com/about/legal/privacy/ abgerufen werden.

8. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Twitter
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Twitter integriert. Twitter ist ein multilingualer öffentlich zugänglicher Mikroblogging-Dienst, auf welchem die Nutzer sogenannte Tweets, also Kurznachrichten, die auf 280 Zeichen begrenzt sind, veröffentlichen und verbreiten können. Diese Kurznachrichten sind für jedermann, also auch für nicht bei Twitter angemeldete Personen abrufbar. Die Tweets werden aber auch den sogenannten Followern des jeweiligen Nutzers angezeigt. Follower sind andere Twitter-Nutzer, die den Tweets eines Nutzers folgen. Ferner ermöglicht Twitter über Hashtags, Verlinkungen oder Retweets die Ansprache eines breiten Publikums.
Betreibergesellschaft von Twitter ist die Twitter, Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Twitter-Komponente (Twitter-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Twitter-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Twitter-Komponente von Twitter herunterzuladen. Weitere Informationen zu den Twitter-Buttons sind unter https://about.twitter.com/de/resources/buttons abrufbar. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Twitter Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird. Zweck der Integration der Twitter-Komponente ist es, unseren Nutzern eine Weiterverbreitung der Inhalte diese Internetseite zu ermöglichen, diese Internetseite in der digitalen Welt bekannt zu machen und unsere Besucherzahlen zu erhöhen.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Twitter eingeloggt ist, erkennt Twitter mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Twitter-Komponente gesammelt und durch Twitter dem jeweiligen Twitter-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Twitter-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Twitter-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Twitter gespeichert und verarbeitet.
Twitter erhält über die Twitter-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Twitter eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Twitter-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Twitter von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Twitter-Account ausloggt.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Twitter sind unter https://twitter.com/privacy?lang=de abrufbar.

9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

13. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Schweinfurt tätig ist, in Kooperation mit dem Anwalt für Datenschutzrecht Christian Solmecke erstellt.

 

Anschrift:

Sportverein Schwaig e.V.
Mittelbügweg 11
D-90571 Schwaig
Telefon: 0911 / 50 50 59
Telefax: 0911 / 50 80 00


Für die Ansprechpartner wählen Sie Ihre Sparte:



1. Vorstand

Bernd Hufnagel
Tel.: 0911 / 50 50 59
Fax.: 0911 / 50 80 00
Handy: 0171 / 22 26 677


2. Vorstand

Andreas Hofmann
Tel.: 0911 / 50 86 53
Handy: 0177 / 64 84 120


3. Vorstand

Hans-Peter Ehrbar

Tel.: 0170 / 20 30 147


Hauptkassierer

Gerhard Bassimir
Tel.: 0911 / 50 56 07
Handy: 01573 / 37 89 630


Gesamtjugendleiter

Marc Brinkmann

Tel.: 0179 / 50 65 898


Sportwart

Dieter Neumann
Tel.: 0152 / 56 36 36 94


Schriftführer

Wolfgang Riedel
Tel.: 0911 / 50 14 49
Handy: 0160 / 89 317 20



Fußballabteilungsleiter

Bernd Hufnagel
Tel.: 0911 / 50 50 59
Fax.: 0911 / 50 80 00
Handy: 0171 / 22 26 677

Trainer

Kim Daschner

Co-Trainer

Fabian Dünfelder
Tel.:  0176 / 32 21 37 42


Fußballabteilungsleiter

Bernd Hufnagel
Tel.: 0911 / 50 50 59
Fax.: 0911 / 50 80 00
Handy: 0171 / 22 26 677

Trainer

Sebastian Regensburger



Fußballabteilungsleiter

Bernd Hufnagel
Tel.: 0911 / 50 50 59
Fax.: 0911 / 50 80 00
Handy: 0171 / 22 26 677



Abteilungsleiter

Wolfgang Riedel
Tel.: 0911 / 50 14 49
Handy: 0160 / 89 317 20

Trainer

Winfried Roth


Co-Trainer

Michael Guss





Technischer Direktor

Stephan Endres
Tel privat: 0911 / 54 06 505
Tel Büro: 0911 / 51 99 061
Handy: 0173 / 35 07 862

E-Mail Büro:



Kassier

Marco Zeuschner




Vergnügungsbeauftragter

Jürgen Bach
Tel.: 0911 / 50 74 848
Handy: 0171 / 73 26 506

Der Mann für Alles

Ernst Hartmann



Horst Servatius

Tel.: 0176 / 42 78 89 55

Christian Schreiner

Tel.: 0176 / 78 92 01 27



Trainer

Jens Thalemann
Tel.: 0176 / 61 12 09 17

Betreuer

Bernhard Wolf

Betreuer

Karl Braun
Tel.: 0911 / 50 53 52



Fußballjugendleiterin

Ute Wieczorek
Tel.: 0170 / 75 73 918



Trainer

Jürgen Zenner
Tel.: 0911 / 50 05 22
Mobil.: 01590 / 63 58 269

Trainer

Wolfgang Klaiber
Tel.: 0174 / 15 99 509

Betreuerin

Ute Wieczorek
Tel.: 0170 / 75 73 918



Trainer

Samet Aktas
Tel.: 0176 / 64 34 81 91

Trainer

Lukas Lorenz
Tel.: 0151 / 27 47 28 62

Betreuerin

Martina Brunner
Tel.: 0911 / 95 33 266



Trainer

Martin Preuße


Co-Trainer

Christoph Stöckel

Torwarttrainer

Thomas Bonje



Trainer

Manuel Bronny
Tel.: 0176 / 20 20 3273

Co-Trainer

Eddy Latifov
Tel.: 01590 / 17 94 634



Trainer

Christian Meier
Tel.: 0170 / 55 10 815



Trainer

Klaus Fischer
Tel.: 0151 / 50 88 70 05



Trainer

Tobias Parakenings
Tel.: 0172 / 35 11 703



Trainer

Thomas Karanatsios
Tel.: 0151 / 24 15 63 65



Trainer

André Kociurzynski
Tel.: 0176 / 42 09 52 22



Trainer

Markus Peschek
Tel.: 0174 / 47 93 444



Trainer

Karl Braun
Tel.: 0911 / 50 53 52
Mobil: 01577 / 75 52 545

Trainer

Miguel Rey
Tel.: 0151 / 73 02 94 62

Trainer

Jonas Schulz
Tel.: 0176 / 34 50 29 38

Trainer

Ben Rainer
Tel.: 0152 / 53 48 27 92



Trainer

Daniel Töpfer
Tel.: 0911 / 37 52 565

Trainerin

Martina Brunner
Tel.: 0911 / 95 33 266



Trainer

Andre Herpich

Tel.: 0176 / 82 20 23 16

Trainer/Torwarttrainer

Magnus Strandqvist

Tel.: 0173 / 94 68 167



Trainer

Andre Herpich

Tel.: 0176 / 82 20 23 16

Trainer/Torwarttrainer

Magnus Strandqvist

Tel.: 0173 / 94 68 167




Abteilungsleiter

Hans-Peter Ehrbar

Tel.: 0170 / 20 30 147




Abteilungsleiterin

Margret Liller
Tel.: 0911 - 38 44 47 91





Rena Eberlein
besitzt 5 Übungsleiterlizenzen, darunter:
Seniorensport, Präventionssport, Nacken und Rückenschullehrer

Sportliches:
8 x Ironman-Finisherin, Marathon-Bestzeit 3:10, Teilnahme am Rennsteig-Lauf



Kirsten Lindner
besitzt die Übungsleiterlizenz für Fitness und Gesundheit




Trainerin:
Stefanie Schultes
0151 / 52 33 01 01




Petra Götz

0911 / 50 52 69
oder per Email:




1. Schützenmeisterin

Schultes  Sabine
Tel.: 09120 / 60 40
Handy: 0171 / 69 27 086

2. Schützenmeister

Tober  Bernhard
Tel.: 0911 / 98 86 32 58
Handy: 0151 / 40 03 74 95

Schriftführerin

Ramming  Traudl
Tel.: 0911 / 81 49 876

Böllerreferentin

Grünewald  Renate
Tel.: 0911 / 76 50 50
Fax: 0911 / 76 16 66

IV-Verantwortlicher

Schultes  Thomas
Tel.: 09120 / 60 40
Handy: 0170 / 34 42 640




1. Abteilungsleiter

Andreas Hofmann
Tel.: 0911 / 50 86 53
Handy: 0177 / 64 84 120

2. Abteilungsleiter

Jürgen Wollner
Tel.: 0173 / 89 52 586



Jürgen Zenner
mit C-Lizenz Zertifikat Nordic Walking Trainer, Ausbildung beim BLSV

Tel.: 0911 / 50 05 22
Mobil.: 01590 / 63 58 269



Björn Lege
Tel.: 09154 / 91 09 815


Die Vorstandschaft nach Neuwahl am 20.06.2023


Im Bild von links nach rechts:
Andreas Hofmann (2. Vorstand), Gerd Bassimir (Hauptkassier), Hans Peter Ehrbar (3. Vorstand), Mark Brinkmann (Gesamtjugendleiter), Bernd Hufnagel (1. Vorstand) und Bürgermeister Thomas Wittmann Es fehlen aufgrund von Urlaub Dieter Neumann (Sportwart) und Wolfgang Riedel (Schriftführer)


Foto: SV Schwaig

Die Vorstände des Sportverein Schwaig e.V.


1933 Leonhard Stamminger
1945 Paul Schmidt
1946
Hans Breitenbach
1947
Heinrich Grundler
1948 – 1954
Friedrich Scholler
1954 – 1961
Robert Haller
1961 – 1965
Leonhard Hummel
1965 – 1971
August Karg
1971 – 2006
Hans Simon
2007 – 2016
ab 2016
Bernd Hufnagel

Mitgliedsbeiträge


Die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein Schwaig sind halbjährlich im Voraus in den Monaten Januar und Juli zur Zahlung fällig.
Um dem Verein Kosten und Arbeit zu ersparen, sollten Sie dem Verein die Ermächtigung zum Einzug der Beiträge im Bankabbuchungsverfahren erteilen.

Haben Sie keine Möglichkeit am Bankabbuchungsverfahren teilzunehmen, ist der Beitrag bei Fälligkeit auf das unten angegebene Vereinskonto bei der Sparkasse Nürnberg zu überweisen.
Kann bis Mitte Februar bzw. August des jeweiligen Jahres kein Zahlungseingang festgestellt werden, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, wobei zukünftig 2 EUR pro Vorgang als Verwaltungsaufwand erhoben werden.

Namens-, Konto- oder Adressänderungen sind dem Verein unaufgefordert schriftlich zu melden. Für Kosten, die dem Verein durch unterlassene Meldungen entstehen, haftet das Mitglied. Ebenfalls für Rücklastgebühren bei Nichteinlösung der Lastschrift durch die Bank.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ab Juli 2018 in EUR für den Hauptverein ist aus folgender Tabelle zu entnehmen.

Personenkreis Beitrag monatlich
Erwachsene / Einzelmitgliedschaft ab 22 Jahren 12,00 €
Jugendliche / Junge Erwachsene 14 - 21 Jahren 8,50 €
Rentner, Pensionisten und Passive 6,00 €
Kinder bis 13 Jahre 6,00 €
Familienbeitrag (Ehepaar inkl. aller Kinder bis 21 Jahre) 24,00 €





 
Bei der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist zusätzlich ein jährlicher Spartenbeitrag zu entrichten, dessen Höhe aus folgender Tabelle zu entnehmen ist.

Personenkreis Beitrag in €
Vollmitglieder Einzelperson 120,00
Vollmitglieder Paare 190,00
Kinder, Jugendliche,
Studenten, Auszubildende, Wehr-, Zivildienstleistende (gegen Nachweis)
53,00
Passive 29,00


Zur Zeit werden keine Aufnahmegebühren erhoben.

 
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß §8 der Vereinssatzung nur schriftlich bis 15. Mai zum 30. Juni und bis 15. November zum 31. Dezember des jeweilgen Jahres möglich.
Bankverbindung:   Sparkasse Nürnberg  BLZ: 76050101  Kto-Nr. 380180703

Aufnahmeantrag SV Schwaig

Volleyball: SEPA für Spartenbeitrag

Aufnahmeantrag Schützengilde Schwaig

Tennis: Mitgliedsantrag Tennis

Tennis: Beitragsordung Tennis